Es ist zulässig, den Geschädigten auf günstigere Stundenverrechnungssätze zu verweisen, wenn eine freie Werkstatt zur Verfügung steht und den gleichen Qualitätsstandard gewährleistet, wie eine markengebundene Fachwerkstatt.
Aus den Gründen:
… Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, kann der Schädiger den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gem. § 254 Abs.2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen „freien Fachwerkstatt“ verweisen, wenn er darlegt und ggf. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.
Der Zeuge hat glaubhaft bekundet, dass sein Unternehmen für die Reparatur von Blechschäden Original-Ersatzteile verwendet. Die Gewährleistung für seine Arbeit ist gesetzlich geschuldet. Der Wagen der Kl. war schon älter und doppelt vorgeschädigt …
Quelle: Urteil des OLG Köln vom 30.05.2011, Az.: 1 U 109/10