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Eine Verweisung auf eine preisgünstigere Referenzwerkstatt ist nach einem Unfall durch den Schädiger oder die Versicherung des Schädigers nicht mehr möglich, wenn das Fahrzeug des Geschädigten bereits repariert wurde, und hierbei auch dem Reparaturweg des Sachverständigen gefolgt wurde.
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Ist aufgrund dessen eine zusätzliche Begutachtung durch den Sachverständigen über die Einhaltung des Reparaturweges notwendig geworden, sind auch die hierfür entstandenen Kosten erstattungsfähig.
Aus den Gründen:
. …Der Kläger kann Ersatz des entstandenen Schadens von der Beklagten insgesamt verlangen, nachdem die Reparatur durchgeführt worden ist. Der Kl. hat unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes ebenfalls ein Anspruch darauf, dass die Bekl. die Kosten des ergänzenden Gutachtens des Sachverständigen erstattet. Es handelt sich insoweit um erforderliche Kosten zur Schadensfeststellung, um dem Kl. die Durchsetzung seiner Ansprüche zu ermöglichen… .
Quelle: Urteil des AG Hattingen vom 21.03.2013, AZ: 11 C 9/13